| Kfz-Überprüfung § 57a
GUTACHTEN gemäß Paragraph 57a / Abs. 4 KFG
 Es erfolgt eine KFZ-Überprüfung laut Paragraph 57a. (Die KFZ-Überprüfung ist in Österreich jedes Jahr vorgeschrieben.)
Bei gröberen Mängeln wird Rücksprache gehalten, zur Terminabsprache füllen Sie bitte unser Reparatur-Formular aus - Klick hier!
Was ist die §57a-Überprüfung?
Die Pickerl-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Ablauf von EDDY´s Pickerl-Überprüfung - Was muss ich tun? Die technische Dienstleistung wird in unserer Werkstatt, 1050 Wien durchgeführt. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung oder buchen Sie einfach online. Den Link dazu finden Sie am Ende dieser Seite.
Wie lange dauert die Überprüfung? Die Überprüfung von PKW/Kombi bis 2,8t dauert normalerweise ca. 30 Minuten. Für die Überprüfung mitzubringen sind * das KFZ * KFZ-Zulassungspapiere
Was kostet die Überprüfung? Eine Überprüfung kostet: EURO 46,- inkl. MwSt.
Was wird überprüft? Prüfelemente sind: * Ausrüstung * Beleuchtung * Sicherheitseinrichtungen * Fahrgestell und Karosserie * Reifen und Räder * Motor * Bremsen
In welchen Abständen muss mein Auto begutachtet werden? * Neufahrzeuge: Aufgrund der gesetzlichen 3-2-1 Regelung für PKWs, ist bei Neufahrzeugen die erste §57a-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. * Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum? Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 4 Monate ab der Erstzulassung. Der Überprüfungstermin für die §57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Welche Fahrzeuge können begutachtet werden? * PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 2,8 t Gesamtgewicht * ungebremste Anhänger bis 750 kg
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig! - 01/545 47 35
Welche Fahrzeuge erhalten ein weißes, welche ein grünes Pickerl? Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl: * PKW, Kombi und LKW bis 3,5 t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger * Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99 * abgasarme Motorräder * Elektro-KFZ Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.
Anmeldung zur §57a-Überprüfung: Reparatur-Formular
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